Anfrage in der BVV von Bündnis 92/Die Grünen zum geplanten Autohof in Lichtenrade/Blohmstr
Große Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache Nr. 0559/XVIII
und die Antwort vom Bezirksamt (Bezirksstadtrat Oliver Schworck:
Es gilt das gesprochene Wort
Große Anfrage des Bezirksverordneten Jörn Oltmann gem. § 12 Abs. 1 Satz 3 BezVG i.V. mit § 36 GO BVV
Tier- und Pflanzenarten schützen - gegen einen Autohof in Lichtenrade!
Ich beantworte die große Anfrage des Bezirksverordneten Jörn Oltmann für das Bezirksamt wie folgt:
| 1. | Frage Antwort Hinsichtlich des Schutzstatusses der Ringelnatter ist anzumerken, dass diese Art zwar nach der BundesartenschutzVO besonders geschützt ist, es besteht jedoch kein Schutz, wenn der Eingriff in ihr Leben oder ihren Lebensraum auf Grund einer rechtmäßigen Baumaßnahme erfolgt. Hier genießen nach § 42 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz nur die Arten einen weitergehenden Schutz, die nach der FFH-Richtline oder der Vogelschutzrichtlinie geschützt sind. Dort ist die Ringelnatter aber nicht genannt. Im Fazit bedeutet dies, dass das Vorkommen von Ringelnattern auf einem Gelände die Durchführung eines ansonsten genehmigunsfähigen Bauvorhabens nicht behindert. |
| zu 2 | Frage |
| zu 3. | Frage Der geltende Baunutzungsplan weist das Grundstück als beschränktes Arbeitsgebiet der Baustufe II/2 zulässige Grundflächenzahl 0,4; Baumassenzahl 1,6 (zul GRZ 0,4; BMZ1,6) aus. Das Grundstück ist spätestens seit 1960 eine Baufläche Seit 1971 wird der Baunutzugsplan ergänzt durch den am 09.07.1971 festgesetzten Bebauungsplan XIII-A (GVBl. 1971, S. 1234). Damit wurde für die Berechnung des Maßes der baulichen Nutzung, für die Bestimmung der überbaubaren Grundstücksflächen und für die Zulässigkeit von Stellplätzen und Garagen im Rahmen der o.g. Baustufe II/2 auf die entsprechenden Vorschriften der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung von 1968 übergeleitet. Ergänzend zu den planungsrechtlichen Ausweisungen als Baufläche gilt hier der am 01.11.1995 festgesetzte Landschaftsplan XIII-L1, der für den genannten Bereich festlegt, dass die betreffende Gewerbefläche zu 20% naturnah gärtnerisch anzulegen ist. Die Verordnung über die Festsetzung des Landschaftsplanes ist am 17.11.1995 im Gesetz- und Verordnungsblatt auf S. 760 verkündet worden. Seit 2005 wird der Baunutzungsplan in seiner Nutzungsart modifiziert durch den Textbebauungsplan XIII-B 1, der das festgesetzte beschränkte Arbeitsgebiet hinsichtlich der zulässigen Nutzungsart auf die aktuellen Bestimmungen des § 8 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) von 1990 (Gewerbegebiet) überleitet. Die Verordnung über die Festsetzung des Bebauungsplanes ist am 12. Juli 2005 beschlossen worden und durch Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin Nr. 29 vom 23. August 2005 in Kraft getreten. Die im Grundbuch eingetragenen Bezeichnungen wie Ackerfläche oder Gebäude und Freifläche sind dabei planungsrechtlich für die Beurteilung von Vorhaben in keiner Weise relevant. |
| zu 4. | Frage Mit dem Textbebauungsplan ist indes keine Festsetzung als „eingeschränktes Gewerbe" erfolgt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans XIII-B1 umfasst vielmehr nahezu alle Bauflächen der Ortsteile Tempelhof, Mariendorf, Marienfelde und Lichtenrade, die im Baunutzungsplan von Berlin vom 28. Dezember 1960 als reine oder beschränkte Arbeitsgebiete ausgewiesen werden sowie alle Flächen der genannten Ortsteile, für die durch Bebauungspläne eine Festsetzung als Gewerbegebiet (GE) oder Industriegebiet (GI) besteht. Ausgenommen sind im wesentlichen nur solche Flächen, in denen diese Ausweisung bzw. Festsetzung im Widerspruch zum Flächennutzungsplan steht, sowie solche Flächen, für die sich die Überleitung auf die aktuelle Baunutzungsverordnung von 1990 durch einzelne im Verfahren befindliche qualifizierte Bebauungspläne ergibt. Mit der Überleitung auf die Baunutzungsverordnung (BauNVO) von 1990 folgt der Bebauungsplan im Grundsatz dem "Entwicklungskonzept für den produktionsgeprägten Bereich" (EpB) vom 07. September 1999, welches eine Fortschreibung des ehemaligen Industrieflächensicherungskonzeptes darstellt. Eingehende Bauanträge können nicht ohne weiteres zurückgewiesen werden. Es ist Aufgabe der Verwaltung, Baugesuche auf ihre Zulässigkeit hin zu prüfen und den Antragsteller im Anschluss daran eine Beurteilung des Vorhabens durch einen rechtsmittelfähigen Bescheid zukommen zu lassen.
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Die Bezirksverordnete Martina Rade von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen teilt mit, dass die Beantwortung für sie nicht zufriedenstellend ist und sie gemeinsam mit der BI Marienfelder Feldmark der Sache weiterhin nachgehen will.
TM
Europa dankt Lichtenrade - Tanzgarde-Trainerin erhält Europa-Orden
Hohe europäische Auszeichnung für 18 jährige Lichtenraderin, junge Cheftrainerin der bereits in Europa bekannten Lichtenrader Tanzgarde Berlin Süd (Gemeinnütziger Amateur-Tanzsport-Verein für Garde- und Showtänze).
Der erst 18 jährigen Janina M. aus Lichtenrade (aus dem eigenen Nachwuchs kommende Cheftrainerin der bekannten Lichtenrader TANZGARDE BERLIN SÜD) wurde im Januar 2008 von der Föderation Europäischer Narren e.V. für ihre herausragende anerkannte sportliche Jugendarbeit der "Europäische Jugend-Orden am Bande" "Narr von Europa" in Silber verliehen.
Diese außergewöhnliche Verleihung ist um so höher anerkennenswert, weil die Lichtenrader TG Berlin Süd kein närrischer Karnevalsverein ist, sondern ein Amateur-Tanzsport-Verein. "Mit dieser hohen Auszeichnung ist nun auch Lichtenrade in der europäischen Narrenlandschaft angekommen ! Janina M. , schon als Jugendtrainerin weit über Berlins/Brandenburger Grenzen bekannt, hat sich mit dieser Auszeichnung auch für unseren Tempelhofer Ortsteil Lichtenrade sehr verdient gemacht ", freute sich der in Lichtenrade noch immer bekannte Präsident Gerd B.. Diese auch für Lichtenrade hohe Auszeichnung brachte auch gleich eine große Auswirkung. Auf intensives Bemühen der europäischen Ordensträgerin Janina M. und des Präsidenten Gerd B. wird das jährlich stattfindende Ordensfest der Föderation Europäischer Narren im November 2008 nach Lichtenrade vergeben. Ort: Lichtenrader Gemeinschafthaus ! "Es bleibt zu hoffen, dass mit diesen beiden Lichtenrader Erfolge die "kleinen Engel aus Lichtenrade" (so wird die TG Berlin Süd allerorts bereits genannt, die zweimal begeisternd Berlin in Cottbus beim Tag der Vereine vertrat) nun auch in ihre Heimat Tempelhof Beachtung findet (von über 100 Auftritte lediglich 2 (!) in Lichtenrade und 0 (!) in Tempelhof)" meinte Präsident Gerd B.. Neben der hohen Auszeichnung ging noch ein Jahresorden der Föderation Europäischer Narren e.V. nach Lichtenrade, den Präsident Gerd B. dem langjährigen Gardemädchen der 12 jährigen Jacqueline B. aus Mahlow überreichte.

Selbstverständlich hat die TG Berlin Süd immer noch einige Plätz frei für die Ausbildung zum schmucken Lichtenrader Gardemädchen. Zu erreichen ist die TG Berlin Süd jeden Dienstag, ab 17.00 Uhr, im AHB-Nachbarschafts- und Familienzentrum Lichtenrade Süd, Finchleystr. 10.
Bericht der TanzGardeBerlin - Präsident Gerd Buggert (auch Fotos)
Katholische Kirchengemeinde Salvator feierte 75. Jubiläum
Die katholische Kirchengemeinde hat feierlich am 3. Februar 2008 den fünfundsiebzigsten Jahrestag der Benediktion der Pfarrkirche und der Einweihung des Christophorushauses mit einem Festgottesdienst begangen.
Beeindruckend gerahmt und schön gestaltet wurde der Gottesdienst vom Chor der Kirche, Sängerinnen und Sänger als Solisten sowie einem Orchester. Erzbischof Georg Kardinal Sterzinsky feierte mit den Lichtenrader Kirchgängerinnen und Kirchgängern und den geladenen Gästen die Messe. Pfarrer Lau begrüße im Anschluss die Gemeinde im Pfarrsaal.
Am 5. Februar 1933 bestand in Lichtenrade noch keine eigene katholische Kirchengemeinde; sie wurde erst 1936 als Kuratie errichtet. Das Christophorus-Kinderkrankenhaus war eine Initiative des damaligen Pfarrers der St. Elisabeth-Gemeinde in Berlin-Schöneberg, Msgr. Theodor Grabe, der schon vor dem 1. Weltkrieg Land für die Errichtung eines Kinderkrankenhauses in unmittelbarer Nähe des S-Bahnhofes Lichtenrade erwarb.
Die Pfarrkirche war bei ihrer Benediktion vor 75 Jahren noch etwas kürzer und hatte noch keinen Glockenraum und keine Zwiebelhaube – das Geld reichte nicht für mehr. Erst nach dem 2. Weltkrieg in den Jahren 1955/56 erhielt sie die Gestalt, die sie heute noch hat.
Das Kinderkrankenhaus wurde 1995 geschlossen. Jetzt befindet sich in den umgebauten Räumen das Bürgerzentrum Christophorus mit dem Bürgerbüro und Jugendamt für die Ortsteile Lichtenrade und Marienfelde, sowie der Lichtenrader Stadtbibliothek.
Die Kirche liegt in der Nähe vom S-Bahnhof Lichtenrade am Pfarrer-Lüthkehaus-Platz.
Ich wünsche der Gemeinde weiterhin ein erfolgreiches Wirken!
Thomas Moser (auch Foto)
Quelle: siehe auch Internetseite der Gemeinde http://www.salvator-lichtenrade.de/
Meyers Lexikon Online 2.0
Benediktion [lateinisch] die, gottesdienstliche Handlung, mit der Personen oder zum gottesdienstlichen oder weltlichen Gebrauch bestimmte Gegenstände gesegnet werden
Kuratie ... katholisches Kirchenrecht: ein Seelsorgegeistlicher mit einer dem Pfarrer vergleichbaren Stellung und eigenem Seelsorgebezirk (Kuratie). ...
Monsignore [monsinˈjoːre, italienisch »mein Herr«] der, Plural Monsignori, Abkürzung Mgr., Msgr., Titel und Anrede von Prälaten der katholischen Kirche.